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   BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 50/06 R   

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https://dejure.org/2007,2422
BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 50/06 R (https://dejure.org/2007,2422)
BSG, Entscheidung vom 28.08.2007 - B 7/7a AL 50/06 R (https://dejure.org/2007,2422)
BSG, Entscheidung vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 50/06 R (https://dejure.org/2007,2422)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaft - keine Versicherungspflicht bei Erwerbsunfähigkeitsrentenbezug vor dem 1. 1. 2003 - Verfassungsmäßigkeit

  • openjur.de

    Arbeitslosengeldanspruch; Anwartschaft; keine Versicherungspflicht bei Erwerbsunfähigkeitsrentenbezug vor dem 1.1.2003; Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Bestehen einer Versicherungspflicht von EU-Renten auf Zeit wegen voller Erwerbsminderung bzw. Renten wegen Erwerbsunfähigkeit; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld; Kriterien für die Erfüllung von ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitslosengeldanspruch und EU-Rente

  • Judicialis

    SGB III F: 20.12.2001 § 123 S 1 Nr 1; ; SGB III F: 20.12.2001 § 26 Abs 2 Nr 1; ; SGB III F: 20.12.2001 § 26 Abs 2 Nr 3; ; SGB III F: 10.12.2001 § 345a; ; SGB III F: 10.12.2001 § 43... 5 Abs 1; ; GG Art 3 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Anwartschaft durch Versicherungspflicht bei Erwerbsunfähigkeitsrentenbezug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Arbeitslosengeld nach Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 99, 42
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 50/06 R
    Die unterschiedliche Behandlung ist gerechtfertigt, weil nach Art und Gewicht entsprechende Unterschiede bestehen (vgl zu den Voraussetzungen: BVerfGE 63, 255, 262; 88, 5, 12); die unterschiedliche Behandlung und der sie rechtfertigende Grund stehen auch in einem angemessenen Verhältnis (vgl zu den Voraussetzungen BVerfGE 82, 126, 146 ff).
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 50/06 R
    Stichtage unterliegen der verfassungsrechtlichen Überprüfung nur darauf, ob der Gesetzgeber den ihm bei der Regelung zukommenden Gestaltungsfreiraum in sachgerechter Weise nutzt, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und ob sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (vgl BVerfGE 80, 297; 311, 87, 1, 43).
  • BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 5/97 R

    Wiederaufleben - Krankengeldanspruch - Nichtausschöpfung des Anspruchs -

    Auszug aus BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 50/06 R
    Eine Versicherungspflicht durch den KrG-Bezug kann auch nicht daraus abgeleitet werden, dass der Kläger den früheren KrG-Anspruch möglicherweise nicht ausgeschöpft hatte und dieser nach dem zwischenzeitlichen Bezug der EU-Rente auf Zeit wieder auflebte (vgl dazu BSGE 83, 13 = SozR 3-2500 § 50 Nr. 5).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88

    Gewerkschaftliche Beratungshilfe

    Auszug aus BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 50/06 R
    Die unterschiedliche Behandlung ist gerechtfertigt, weil nach Art und Gewicht entsprechende Unterschiede bestehen (vgl zu den Voraussetzungen: BVerfGE 63, 255, 262; 88, 5, 12); die unterschiedliche Behandlung und der sie rechtfertigende Grund stehen auch in einem angemessenen Verhältnis (vgl zu den Voraussetzungen BVerfGE 82, 126, 146 ff).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 50/06 R
    Es blieb dem Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraums schließlich unbenommen, das Bedürfnis der sozialen Sicherung der Bezieher von Zeitrenten erst für die Zeit ab dem 1. Januar 2003 zu schließen und einen Stichtag festzulegen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl BVerfGE 49, 260, 275).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchstabe a AFG

    Auszug aus BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 50/06 R
    Die unterschiedliche Behandlung ist gerechtfertigt, weil nach Art und Gewicht entsprechende Unterschiede bestehen (vgl zu den Voraussetzungen: BVerfGE 63, 255, 262; 88, 5, 12); die unterschiedliche Behandlung und der sie rechtfertigende Grund stehen auch in einem angemessenen Verhältnis (vgl zu den Voraussetzungen BVerfGE 82, 126, 146 ff).
  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 86/94

    Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 50/06 R
    Der Senat hat schon in seiner Entscheidung vom 30. März 1995 - 7 RAr 86/94 - (SozR 3-4100 § 107 Nr. 8) die Auffassung vertreten, es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Bezug einer EU-Rente auf Zeit nicht anwartschaftsbegründend für einen Anspruch auf Alg ist, der Bezug einer Zeitrente insbesondere nicht analog § 107 AFG den Zeiten einer die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung gleichstand.
  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 3/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger

    Eine Beitragspflicht war in § 186 Abs. 1 AFG für bestimmte Lohnersatzleistungen - zu denen die Erwerbsminderungsrente allerdings noch nicht gehörte (vgl BSG Urteil vom 28.8.2007 - B 7/7a AL 50/06 R - BSGE 99, 42 = SozR 4-4300 § 123 Nr. 4, RdNr 13 ff) - angeordnet, wenn unmittelbar vor Beginn der Leistung eine Beschäftigung ausgeübt oder eine Lohnersatzleistung nach dem AFG bezogen wurde.

    Der Dauer der Unterbrechung kann dabei als Zeitmoment der geforderten Unmittelbarkeit eine indizielle Bedeutung zukommen, insbesondere wenn sie sich als besonders lange darstellt (vgl auch BSG Urteil vom 28.8.2007 - B 7/7a AL 50/06 R - BSGE 99, 42 = SozR 4-4300 § 123 Nr. 4, RdNr 16, die Unmittelbarkeit bei einer dreijährigen Unterbrechung verneinend) .

  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 4/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Arbeitsförderungsrecht

    Der Dauer der Unterbrechung kann dabei als Zeitmoment der geforderten Unmittelbarkeit eine indizielle Bedeutung zukommen, insbesondere wenn sie sich als besonders lange darstellt (vgl auch BSG Urteil vom 28.8.2007 - B 7/7a AL 50/06 R - BSGE 99, 42 = SozR 4-4300 § 123 Nr. 4, RdNr 16, die Unmittelbarkeit bei einer dreijährigen Unterbrechung verneinend) .
  • BSG, 03.07.2013 - B 12 KR 11/11 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - keine Versicherungspflicht von Arbeitslosengeld

    Entsprechend hat der Senat auch in seiner Rechtsprechung zu Bereichen mit ähnlicher Regelungstechnik des Gesetzgebers eine einengende Sichtweise für zutreffend erachtet (vgl zB BSG SozR 4-2500 § 5 Nr. 9 RdNr 14 ) und für die Ausfüllung des Merkmals "unmittelbar" zwar bisweilen keine "Nahtlosigkeit" gefordert, sich aber jedenfalls an einer Ein-Monats-Frist orientiert (so BSG SozR 4-4300 § 28a Nr. 4 RdNr 22 ; für diese Zeitdauer ähnlich in Bezug auf den für einen Existenzgründerzuschuss erforderlichen "engen zeitlichen Zusammenhang" zwischen der Existenzgründung und einem vorausgehenden Arbeitslosengeldanspruch: BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 2 RdNr 11, 15 sowie Nr. 6 RdNr 24; vgl ferner BSG BSGE 99, 42 = SozR 4-4300 § 123 Nr. 4, RdNr 16; BSG Urteil vom 27.6.2012 - B 12 KR 6/10 R - Juris RdNr 17 ; zum Unmittelbarkeitserfordernis im Zusammenhang mit der Krankenkassenwahl nach § 175 Abs. 4 S 4 SGB V: BSG Urteil vom 9.11.2011 - B 12 KR 3/10 R - Juris RdNr 17 mwN; demgegenüber zur notwendigen Unterscheidung von "zuletzt" und "unmittelbar" bei der Auslegung des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V: BSGE 107, 177 = SozR 4-2500 § 5 Nr. 13, LS 1 und RdNr 15 ff und BSG SozR 4-2500 § 5 Nr. 15, LS 1 und RdNr 17).
  • BSG, 06.06.2023 - B 11 AL 1/22 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger

    Da die Pflegetätigkeit des Klägers bei Einführung des § 26 Abs. 2b SGB III nF noch andauerte, handelt es sich hier auch nicht um einen abgeschlossenen Sachverhalt (vgl zu einer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung bereits beendeten Rente: BSG vom 28.8.2007 - B 7/7a AL 50/06 R - BSGE 99, 42 = SozR 4-4300 § 123 Nr. 4, RdNr 13) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 16 AL 287/13

    Prüfung der Versagung von Arbeitslosengeld wegen Nichterfüllung der Anwartschaft

    Der Senat hat gemäß § 160 SGG wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zugelassen, weil das BSG im Urteil vom 28.08.2007 - B 7/7a AL 50/06 R - die Frage, ob Unterbrechungen von kurzer Dauer unschädlich sind, offengelassen hat und in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung von einer Höchstdauer für unschädliche Unterbrechungen von oder um vier Wochen ausgegangen wird.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2009 - L 19 B 5/09

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines Bewilligungsbescheids für die Zukunft;

    Der sich an den Erhalt von Übergangsgeld anschließende Bezug von Krankengeld vom 20.04 bis zum 10.10.2007 begründet keine Zeit einer sonstigen Versicherungspflicht nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III, da er sich weder unmittelbar an ein Versicherungspflichtverhältnis i.S.v. § 25 SGB III angeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 28.08.2007, B 7/7a AL 50/06 R) noch den Bezug von Leistungen nach dem SGB III unterbrochen hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2023 - L 11 AL 10/22

    Anwartschaftszeit; Rahmenfrist; Übergangsgeld wegen beruflicher Rehabilitation;

    Allerdings kommt der Dauer der Unterbrechung eine indizielle Bedeutung zu, insbesondere wenn sich die Unterbrechung als besonders lange darstellt (BSG, Urteil vom 23. Februar 2017 - B 11 AL 3/16 R -, Rn. 25 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 50/06 R, Rn. 16, die Unmittelbarkeit bei einer dreijährigen Unterbrechung verneinend).
  • BSG, 22.12.2011 - B 11 AL 81/11 B
    Die Rechtsanwendung des LSG lässt unter Berücksichtigung der bereits vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des BSG sowie der herrschenden Auffassung im Schrifttum einen Klärungsbedarf nicht erkennen (vgl zur Anwartschaftszeit BVerfGE 72, 9 = SozR 4100 § 104 Nr. 13 = Juris RdNr 46; Söhngen in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand 2011, § 123 RdNr 19; zur Rechtsprechung des BSG zu § 123 SGB III vgl etwa BSGE 99, 42 = SozR 4-4300 § 123 Nr. 4 = Juris RdNr 17 ff; zur Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung als Pflichtversicherung vgl Rolfs in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 29 RdNr 4 ff).
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